Vermieter-Info
Erhöhung der Kategorie-Mietzinse
Mit 1. Juli 2023 ist es zu einer Erhöhung der Kategorie-Mietzinse (Kategoriemieten) gekommen. Während die Kategorie-Mietzinse im letzten Jahr dreimal erhöht worden sind, erfolgte die Erhöhung für 2023 (nur) im Juni bzw. Juli.
Der Kategorie-Mietzins ist die Basismiete für Mietverträge, welche zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 abgeschlossen wurden. Bedeutsamer Parameter für die Erhöhung der Kategorie-Mietzinse ist der 5 % - Schwellenwert, d.h. wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) um 5 % seit der letzten Anhebung gestiegen ist, kommt es zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse.
Die erhöhten Werte können bei Neuverträgen bereits seit Juni 2023 vereinbart werden und sind nachfolgend dargestellt. Bestehende Mietzinse können frühestens mit Juli 2023 valorisiert werden.
Kategorie | neuer Tarif | bisher |
A | 4,47 | 4,23 |
B | 3,35 | 3,18 |
C | 2,23 | 2,12 |
D brauchbar | 2,23 | 2,12 |
D | 1,12 | 1,06 |
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© Michaela Muhr M.A. Steuerberatung | Klienten-Info